Gesunde Kinder nicht um jeden Preis 07.07.2010
Mit Bestürzung hat die Katholische Frauengemeinschaft
Deutschlands (kfd) das Urteil des Bundesgerichtshofs in Leipzig zur Kenntnis genommen, das die Selektion von Embryonen nach künstlicher Befruchtung straffrei stellt. Das Verfahren der Präimplantationsdiagnostik PID ist nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz verboten. „Mit dem Freispruch eines Mediziners, der in mehreren
Fällen die PID zur genetischen Auswahl von außerhalb des Mutterleibes erzeugten Embryonen angewandt hat, werden hier klare ethische Grenzen überschritten“, empört
sich kfd-Bundesvorsitzende Maria Theresia Opladen.
Und weiter: „Eltern wünschen sich gesunde Kinder. Aber genau wie Spätabbrüche nach Pränataldiagnostik bedeutet PID eine Selektion von menschlichem Leben. Sie leistet einmal mehr der Ausgrenzung behinderter Menschen in unserer Gesellschaft Vorschub.“
Gleichzeitig wachse der Druck auf Eltern, nur gesunde Kinder zur Welt zu bringen. Maria Theresia Opladen: „Alle Kinder sind ein Geschenk Gottes und es gebietet die Würde des Menschen, sie so anzunehmen, wie sie zur Welt kommen. Der Gesetzgeber ist jetzt
aufgefordert, hier klare Grenzen zu ziehen.“.


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Letzte Aktualisierung:
01.09.2010 - 20:27 Uhr


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